AGB’s

1 Der Vermieter
vermietet an den Mieter das/die Fahrrad/Fahrräder mit der/den Nr. oder/und andere Gegenstände ( siehe Mietvertrag ) zur Benutzung als Mietgegenstand.

2 Mietzeit
Der Mietvertrag wird für den Zeitraum ( siehe Vorderseite Mietvertrag ) abgeschlossen.

3 Mietzins, Nebenkosten
Der Mietzins für den/die in § 1 beschriebene(n) Gegenstand/Gegenstände für den vorbenannten Zeitraum inkl. gemietetem Sonderzubehör (Kindersitz, Korb und Schloss) beläuft sich auf Höhe des Gesamtpreises (siehe Vorderseite Mietvertrag).

4 Nebenleistungen des Vermieters
Der Vermieter stellt dem Mieter unentgeltlich ein Schloss zur Sicherung des Mietgegenstandes zur Verfügung. Der Vermieter bietet einen Pannenservice an, dieser ist nicht verpflichtend. Sollte der Vermieter den Service nicht ausführen, kann der Mieter hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen.

5 Nutzung der Mietsache
5.1 Der Mietgegenstand steht am Anmiettag frühestens ab 9.00 h dem Mieter zur Verfügung und muss am Abgabetag bis 18.30 h an den Vermieter zurückgegeben werden. Der Mietgegenstand ist in den Geschäftsstellen innerhalb der Geschäftszeiten abzugeben. Das Abstellen der Mietgegenstände nach Geschäftsschluss ist ausdrücklich untersagt, bei Diebstahl haftet der Mieter.

5.2 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache inkl. Zubehör schonend und pfleglich zu behandeln. Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter eines Rechts an der Sache berühmt.

5.3 Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

5.4 Der Mieter haftet im Fall des Verlustes der Mietsache mit dem Neuwert des Mietgegenstandes, d.h. bei E-Bikes beträgt die Haftungssumme maximal 2.100,- € pro E-Bike, für die restlichen Fahrräder beträgt die Haftungssumme maximal 450,- € pro Fahrrad je nach Modell. Bei Verlust/mutwilliger Beschädigung von Zubehör (wie Schlösser, Helme, Körbe, Akkuladegerät, etc.) und Mietgegenständen (wie Kindersitz, Hundeanhänger, etc.) haftet der Mieter je Einzelfall mit bis zu 300,-€.

6 Kündigung/Aufhebung des Mietverhältnisses
Der Vermieter behält sich das Recht vor das Mietverhältnis, ohne Angaben von Gründen vorzeitig zu beenden.

7 Schriftform
7.1 Andere als die in dem Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen.

7.2 Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten ist Wolgast/Greifswald.

7.3 Sollte sich die Mietzeit verlängern, so behält dieser Vertrag auch für den verlängerten Zeitraum seine Gültigkeit. Der Mietvertrag endet erst mit Rückgabe der Räder/Mietgegenstände.

8 Zahlungsvereinbarung
Das Entgelt ist im Voraus/bei Übergabe des Mietgegenstandes zu entrichten. Sollte sich der Mietzeitraum verlängern, ist das Entgelt für diesen Zeitraum am ersten Tag des verlängerten Zeitraums in bar zu entrichten.

9 Verkehrssicherheit
Die Mietsache wurde vom Mieter bei Übernahme auf seine Verkehrssicherheit geprüft und als mängelfrei abgenommen. Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter übernimmt keine Haftung.

10 Rabatte
Ausgewiesene Rabatte beziehen sich nur auf Mietgegenstände nicht auf Verkaufsgegenstände oder Nebenleistungen wie unseren Lieferservice. Dies gilt auch für Aktionsrabatte z.B. den Rabatt für einen Eintrag in unseren Newsletter. Aktionsrabatte sind einmalige Rabatte und beziehen sich immer auf die nächste getätigte Bestellung/Anmietung. Aktionsrabatte können nur nach Vorlegen des entsprechenden Gutscheins gewährt werden.

11 Widerruf
Für telefonisch oder über unser Bestellformular bestellte Fahrräder/Mietgegenstände gilt eine Widerrufsfrist von bis 5 Tage vor Mietbeginn. Sollte ein Widerruf später erfolgen behält sich der Usedom-Fahrradverleih das Recht vor, eine Entschädigung bis zur vollen Höhe des Mietwertes einzufordern.